Lieferinformationen und AGBs
Stand: März 2026
Versandkosten
Ab 275 € Nettowarenwert frei Haus.
Darunter entstehen 11,25 € Versand- und Verpackungsgebühren.
Expressversand
Die Versandkalkulation erfolgt nach individuellem Aufwand.
Zahlungsbedingungen
Innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto. Innerhalb von 30 Tagen netto.
Preise
Sofern nicht anderweitig gekennzeichnet, sind alle Artikelpreise netto zu verstehen, d. h. die gesetzliche Mehrwertsteuer muss noch hinzugerechnet werden.
Mindermengen
Wir erheben keine Mindermengenzuschläge. Ihr Kleinauftrag ist uns ebenso willkommen.
Systemlieferant
Wir sind Ihr Systemlieferant, wenn es um wirtschaftliche Produkte für perfekte Oberflächen geht. Wir führen über 20.000 Produkte aus den Bereichen Sägen, Entgraten, Schleifen, Satinieren und Polieren sowie passendes Zubehör und Maschinen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A) Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2. Unsere Bedingungen gelten für alle Verträge, auch zukünftige Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften und ähnlichen Leistungen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht nochmals widersprechen.
4. Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Alle Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend, soweit sie nicht als Festangebot bezeichnet sind.
5. Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Werbeflyern oder in den zum Angebot oder zur Auftragsbestätigung gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben wie Zeichnungen, technische Daten, Maß- und/oder Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.
B) Zahlungsbedingungen und Preise
1. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto und innerhalb von 30 Tagen netto, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen.
2. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers, mit Ausnahme der Versandkosten, die für einen etwaigen Nachbesserungsversuch oder eine Ersatzlieferung entstehen. Bei Aufträgen unter 275 € Netto-Warenwert berechnen wir 11,25 € Versand- und Verpackungskosten.
3. Im Falle eines Zahlungsverzuges unseres Kunden sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach vergeblicher Aufforderung zur Sicherheitsleistung sowie nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen können wir auch Schadensersatz wegen Pflichtverletzung einfordern.
4. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Recht zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das auf demselben Vertragsverhältnis beruht, bleibt unberührt.
C) Lieferzeiten
1. Lieferzeiten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Sie beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor rechtzeitigem Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung.
2. Lieferzeiten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Sie beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor rechtzeitigem Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen. Die genannten Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Sofern Lieferverzögerungen durch unsere Vorlieferanten eintreten, die wir trotz sorgfältiger Planung nicht vermeiden konnten, werden wir den Kunden unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferzeit mitteilen.
3. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Umstände, die nicht von uns zu vertreten sind und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – z. B. Rohstoff- und/oder Energiemangel, Streiks oder Aussperrungen, Krieg und Aufruhr, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Ereignisse, gleichgültig ob diese Umstände bei uns, einem Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten –, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ebenso kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, soweit dessen Durchführung unzumutbar wird.
4. Wir werden den Kunden über jeden Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
D) Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen unseren Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Im Falle laufender Rechnung umfasst der Sicherungszweck des Eigentumsvorbehaltes auch den festgestellten Saldo.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt und die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde Bezahlung erhält oder den Vorbehalt vereinbart, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat.
3. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware weiter, so tritt er uns bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus den Weiterveräußerungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten (einschließlich möglicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) sicherungshalber ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein einzelner Preis vereinbart wurde, so tritt uns der Kunde mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtforderung ab, der dem von der korundex GmbH in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
4. Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung erfolgt für uns. Der Kunde verwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete oder umgebildete Sache gilt als Vorbehaltsware.
5. Bei der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht zu uns gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, räumt der Kunde uns Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ein.
6. Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der Kunde uns seine Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten (einschließlich möglicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) sicherungshalber ab. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der uns abgetretene Forderungsteil ist vorrangig zu bedienen.
7. Für den Fall der Verbindung der Vorbehaltsware durch den Kunden mit Grundstücken oder beweglichen Sachen tritt der Kunde seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten (einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.
8. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden einen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
9. Von Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
10. Bis auf Widerruf durch uns ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Verbindung befugt. Zum Widerruf der Einziehungsbefugnis des Kunden sind wir berechtigt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder wenn vergleichbare Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahelegen. Außerdem können wir in diesen Fällen die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte aus der Abtretung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
11. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Geltendmachung bzw. Rücknahme des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Wir sind nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.
E) Gefahrenübergang und Versand
1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreien Lieferungen mit dem Verlassen des Lieferwerkes oder des Lagers auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit unserer Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Wir bestimmen den Versandweg, Versandmittel und Paketdienste/Spedition.
3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
F) Mängel und Verjährung
1. Geringfügige oder handelsübliche Beschaffenheitsabweichungen stellen keinen Sachmangel dar.
2. Die Lieferung erfolgt nach den vereinbarten Produktspezifikationen. Ausdrückliche, schriftlich bestätigte Beschaffenheitsvereinbarungen bleiben unberührt. Darüber hinaus übernehmen wir keine Garantien im Rechtssinne für die Haltbarkeit oder Beschaffenheit der Ware. Dies gilt insbesondere bei der Vorlage von Mustern und Proben, bei Hinweisen auf technische Normen oder wenn wir den Kunden außerhalb der Lieferung beraten haben.
3. Mängelrügen sind unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Lieferung geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln ist eine Rüge nach Ablauf von 14 Tagen seit deren Feststellung verspätet. Ansprüche aus verspätet gerügten Mängeln sind ausgeschlossen.
4. Weitere Ansprüche des Kunden aus Mängeln der Lieferung gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben die Ansprüche unseres Kunden aus Kapitel G (Haftung).
5. Alle Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Waren. Dies gilt nicht für gesetzlich zwingende Verjährungsfristen, insbesondere für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, für Baustoffmängel sowie für den Rückgriff des Kunden.
G) Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen vertraglicher Pflichtverletzungen und aus unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird: nach dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Rückgriffs des Kunden, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Übernahme von Garantien sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
H) Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).
2. Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich von Scheck- und Wechselklagen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an einem der gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.
I) Abtretung
1. Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
J) Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter https://korundex.de/impressum.
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